Allgemeine Geschäftsbedingungen der KommUniLearn GmbH
Stand: März 2026
Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Dienstleistungen und Verträge zwischen der KommUniLearn GmbH (nachfolgend „KommUniLearn“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§1. Allgemeines
- KommUniLearn betreibt eine digitale Bildungsplattform und richtet sich mit seinem Angebot sowohl an öffentliche Einrichtungen und deren Gesellschaften als auch an private Unternehmen, Privatpersonen und sonstige Organisationen.
- Sämtliche Angebote, Leistungen und Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, KommUniLearn stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform widerspricht.
§2. Vertragsgegenstand
- KommUniLearn bietet digitale Bildungsleistungen an, insbesondere Webinare, Online-Seminare, digitale Lernkurse sowie begleitende Materialien. Alle angebotenen Leistungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website kommunilearn.de sowie im persönlichen Kundenportal. Auftraggeber können entweder Pakete (Abonnementmodell) buchen, bei denen für einen monatlichen Beitrag eine festgelegte Anzahl von Seminarteilnahmen freigeschaltet wird, oder Einzelseminare unabhängig von einem Paket kostenpflichtig buchen.
- Es gelten immer die in der Plattform bzw. auf der Website ausgezeichneten Preise für die angebotenen Leistungen. Bei den ausgezeichneten Preisen handelt es sich um Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Sofern die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sein sollten oder werden, kommt zum ausgezeichneten Preis noch die Umsatzsteuer hinzu. Derzeit geht KommUniLearn davon aus, dass die Leistungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, sodass die Rechnungen ohne gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer erstellt werden. Sollte sich, auch nachträglich, herausstellen, dass die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, behält sich KommUniLearn vor, die Rechnungen zu korrigieren und die Umsatzsteuer beim Auftraggeber nachzufordern.
- KommUniLearn erbringt ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Rahmen der angebotenen Leistungen.
- Der Auftraggeber hat im Einzelfall die Möglichkeit, sich über Webseiten externer Dienstleister für Online-Seminare von KommUniLearn anzumelden. In diesem Fall gelten zusätzlich die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des externen Dienstleisters.
§3. Vertragsschluss
- KommUniLearn hat sich auf digitale Bildungsdienstleistungen spezialisiert. Diese Leistungen bestehen aus der fachlichen Konzeption, Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung sowie – soweit erforderlich – aus der Bereitstellung von Unterlagen.
- Der Auftraggeber kann die Dienstleistungen von KommUniLearn über das Kundenportal unter https://portal.kommunilearn.de/ buchen; daneben sind Buchungen auch schriftlich oder per E-Mail an info@kommunilearn.de möglich. Eine Registrierung im Kundenportal ist hierfür grundsätzlich erforderlich.
- Bei der Registrierung eines Kundenkontos im Kundenportal kann der Auftraggeber zwischen verschiedenen Paketen wählen. Das Paket „Einzelseminare“ ist kostenlos und dient ausschließlich dem Kennenlernen der Plattform sowie der Buchung von kostenpflichtigen Einzelseminaren. Alle weiteren Pakete sind kostenpflichtig. Der Auftraggeber kann jederzeit ein Upgrade von einem bestehenden Paket, einschließlich des kostenlosen Pakets „Einzelseminare“, auf ein anderes kostenpflichtiges Paket vornehmen. Ein Downgrade auf ein niedrigeres oder das kostenlose Paket ist während der Laufzeit eines aktiven kostenpflichtigen Pakets ausgeschlossen.
- Mit Auswahl eines kostenpflichtigen Pakets und Anklicken des Buttons „Bestätigen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrages mit KommUniLearn ab. Unmittelbar nach Abschluss der Buchung erhält der Auftraggeber eine E-Mail mit der Bestätigung der Paketbuchung. Diese Bestätigung stellt die Annahme des Angebots durch KommUniLearn dar. Mit ihrem Zugang kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und KommUniLearn zustande.
- Hat der Auftraggeber das kostenlose Paket „Einzelseminare“ gebucht oder sind die im Rahmen eines kostenpflichtigen Pakets enthaltenen Seminarplätze eines Monats bereits ausgeschöpft, kann der Auftraggeber zusätzliche Einzelseminare kostenpflichtig buchen. Mit Anklicken des Buttons „Bestätigen“ im letzten Schritt des Buchungsprozesses gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zur Buchung des ausgewählten Einzelseminars ab. Unmittelbar nach Abschluss der Buchung erhält der Auftraggeber eine E-Mail mit der Registrierungsbestätigung für das gebuchte Einzelseminar. Diese Bestätigung stellt die Annahme des Angebots durch KommUniLearn dar. Mit ihrem Zugang kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und KommUniLearn zustande. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Buchung seine personenbezogenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
- KommUniLearn weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der angebotenen Bildungsleistungen kein bestimmter Lernerfolg garantiert oder geschuldet wird. Eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen. Die zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen werden mit größter Sorgfalt erstellt und bilden immer den aktuellen technischen oder rechtlichen Stand ab. Zukünftige Änderungen der gesetzlichen Grundlagen oder der Rechtsprechung bzw. technische Weiterentwicklungen sind möglich, sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die dargestellten Inhalte auch zukünftig vollständig korrekt sind. Trotz der äußersten Sorgfalt der aufbereiteten Inhalte übernimmt KommUniLearn keine Gewähr- oder Haftung für die Korrektheit und Vollständigkeit der Inhalte. Die Weitergabe von zur Verfügung gestellten Unterlagen ist dem Auftraggeber untersagt. Eine unerlaubte Weitergabe kann zu Ansprüchen von KommUniLearn gegen den Auftraggeber und/oder die weitergebende Person führen.
- Für den Umfang und die Abwicklung des Auftrags ist ausschließlich die vom Auftraggeber gebuchte Dienstleistung maßgebend.
- Die Vertragsbestimmungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden dem Auftraggeber nach Registrierung im Kundenportal per E-Mail zugesandt. Eine darüberhinausgehende Speicherung der Vertragsbestimmungen durch KommUniLearn erfolgt nicht.
§4. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten sowie Werberechte
- KommUniLearn ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitenden im Rahmen der erteilten Aufträge (Paket oder Einzelseminar) maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.
- Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Auftraggeber wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die im Kundenportal und der Website jederzeit abrufbar und Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
- Der Auftraggeber räumt KommUniLearn das Recht ein, den Namen und das Logo des Auftraggebers für passive werbliche Zweck zu nutzen. Insbesondere ist es der KommUniLearn gestattet, diese Informationen auf der Website ohne Verlinkung oder in einem Flyer aufzunehmen.
- KommUniLearn ist berechtigt, im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen den Namen des Auftraggebers sowie weitere für die Ausschreibung erforderliche Daten und Informationen, die zur Entscheidung über die Zuschlagserteilung dienen, zu verwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass die ausschreibende Stelle diese Daten ausschließlich zur internen Prüfung der Vergabe beziehungsweise der Zuschlagserteilung nutzt.
§5. Mitwirkung Dritter
KommUniLearn ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat KommUniLearn dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Insbesondere dem Einsatz von externen Dozenten stimmt der Auftraggeber explizit zu, da nur so ein umfassendes Angebot ermöglicht werden kann.
§6. Mängelrechte
a. Dienstverträge
(insbesondere Online-Webinare, offene Seminare, modulare Fortbildungsreihen)
-
- Soweit KommUniLearn Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbringt, schuldet sie die vereinbarte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder fachlichen Erfolg.
- Weist die Dienstleistung Mängel auf, hat der Auftraggeber KommUniLearn die Gelegenheit zur Nacherbringung zu geben, soweit die Leistung noch nachholbar ist. Ein Anspruch auf „Nachbesserung“ im werkvertraglichen Sinne besteht nicht.
- Ist die Dienstleistung endgültig unmöglich oder wird sie nicht vertragsgemäß erbracht, richten sich die Rechte des Auftraggebers ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften über Leistungsstörungen (§§ 280 ff. BGB).
- Offenbare Unrichtigkeiten in Seminarunterlagen, Präsentationen oder Teilnahmebescheinigungen (z. B. Schreib-, Rechen- oder technische Fehler) dürfen jederzeit berichtigt werden.
b. Werkverträge
(insbesondere individuell beauftragte Inhouse-Schulungen mit konkret vereinbartem Leistungsumfang)
-
- Soweit zwischen den Parteien ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB besteht, schuldet KommUniLearn die mangelfreie Herstellung des vereinbarten Werks.
- Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
- Im Falle eines Mangels hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB). KommUniLearn ist berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Neuherstellung zu beseitigen.
- Der Auftraggeber hat KommUniLearn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften:
- die Vergütung mindern (§ 638 BGB),
- vom Vertrag zurücktreten (§§ 636, 323 BGB),
- Schadensersatz verlangen (§§ 636, 280 ff. BGB) oder
- den Mangel im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen selbst beseitigen (§ 637 BGB).
- Offenbare Unrichtigkeiten in Schulungsunterlagen oder Bescheinigungen dürfen jederzeit berichtigt werden.
- Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
§7. Haftung
- KommUniLearn haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- KommUniLearn haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung des gebuchten Webinars oder der gebuchten Seminarleistung. - Soweit die Haftung nach Absatz 3 begrenzt ist, ist sie der Höhe nach auf die zum Zeitpunkt des Schadensfalls bestehende Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von KommUniLearn je Schadensfall begrenzt.
- KommUniLearn übernimmt keine Haftung für:
- technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von KommUniLearn liegen (insbesondere Ausfälle von Internetverbindungen des Auftraggebers oder der Teilnehmenden, Stromausfälle oder Störungen der eingesetzten Webinar-Plattform),
- höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streik, Epidemien),
- inhaltliche Entscheidungen, Maßnahmen oder wirtschaftliche Dispositionen, die der Auftraggeber auf Grundlage der vermittelten Inhalte trifft.
- Die im Rahmen von Webinaren und Seminarunterlagen vermittelten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Fortbildung. Sie stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder sonstige Einzelfallberatung dar.
- Eine Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche vertragliche Beziehung erfolgt ist. Werden Seminarunterlagen, Aufzeichnungen oder sonstige Inhalte ohne Zustimmung von KommUniLearn an Dritte weitergegeben, übernimmt KommUniLearn hierfür keine Haftung.
- Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
Abweichend hiervon verjähren Schadensersatzansprüche wegen einfach fahrlässig verursachter Schäden in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Unabhängig von der Kenntnis verjähren solche Ansprüche spätestens zehn Jahre nach ihrer Entstehung. Maßgeblich ist die jeweils früher endende Frist.
§8. Pflichten des Auftraggebers; Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist. Insbesondere hat der Auftraggeber:
- die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an Live-Webinaren sicherzustellen (insbesondere stabile Internetverbindung, geeignete Endgeräte, Zugriff auf die eingesetzte Webinar-Plattform),
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben,
- die für individuell beauftragte Leistungen (z. B. Inhouse-Schulungen) erforderlichen Informationen, Inhalte oder organisatorischen Abstimmungen rechtzeitig bereitzustellen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, organisatorische Maßnahmen innerhalb seiner Einrichtung so zu treffen, dass gebuchte Leistungen ordnungsgemäß wahrgenommen werden können. Versäumt der Auftraggeber die Teilnahme an einem Webinar aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, besteht kein Anspruch auf Nachholung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, bereitgestellte Inhalte – insbesondere Seminarunterlagen, Präsentationen, Aufzeichnungen und sonstige Materialien – ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.
- Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KommUniLearn unzulässig, soweit sich nicht bereits aus dem Vertragsinhalt eine entsprechende Berechtigung ergibt.
- Bei den Seminarpaketen gilt: Die vertraglich vereinbarte Anzahl von Zugängen oder Teilnehmenden darf nicht überschritten werden. Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder eine systematische interne Weiterverbreitung von Inhalten über den vereinbarten Umfang hinaus ist unzulässig.
- Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug, ist KommUniLearn berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen oder dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt der Anspruch von KommUniLearn auf Ersatz der durch die unterlassene Mitwirkung oder den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen sowie etwaiger Schäden.
- Soweit im Rahmen von Webinaren fachliche Fragen beantwortet werden, erfolgt dies nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der jeweils vermittelten Inhalte. Eine individuelle Einzelfallberatung wird nicht geschuldet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Unsicherheiten eigenständig fachkundigen Rat einzuholen.
§9. Urheberrechtsschutz
- Die im Rahmen von Webinaren, Seminarreihen, Seminarpaketen oder sonstigen Leistungen bereitgestellten Inhalte – insbesondere Präsentationen, Schulungsunterlagen, Skripte, Konzepte, Aufzeichnungen, Grafiken, Texte sowie sonstige Materialien – sind urheberrechtlich geschützt.
- Soweit Inhalte von Dozierenden erstellt wurden, verbleiben die Urheberrechte bei den jeweiligen Dozierenden. KommUniLearn ist berechtigt, diese Inhalte im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu nutzen und den Auftraggebern zugänglich zu machen.
- Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt, die bereitgestellten Inhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu verwenden.
- Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KommUniLearn unzulässig, soweit sich aus dem Vertragsinhalt nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
- Bei Zuwiderhandlung behält sich KommUniLearn die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor.
§10. Beendigung des Vertrags
- Der Vertrag endet durch wirksame Kündigung. Er endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer juristischen Person durch deren Auflösung.
- Bei der Buchung eines Seminarpaketes gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab dem Buchungsdatum. Ein Upgrade zu einem umfangreicheren Paket ist jederzeit möglich; in diesem Fall beginnt die Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem Upgrade-Datum neu.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern kein Sonderkündigungsrecht ausgeübt wird. - Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform (z. B. per E-Mail an info@kommunilearn.de) zu erfolgen. Der Auftraggeber kann das aktuelle Ende der Vertragslaufzeit (vor automatischer Verlängerung) in seinem Kundenprofil jederzeit einsehen.
- Unbeschadet gesetzlicher Sonderkündigungsrechte kann der Vertrag – soweit er als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB anzusehen ist – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen (§ 627 Abs. 1 BGB). Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.
- Wird der Vertrag – gleich aus welchem Grund – beendet, erfolgt nach spätestens drei Monaten eine vollständige Löschung des Accounts des Auftraggebers, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Zugriff auf gespeicherte Daten ist danach nicht mehr möglich.
- Mit Beendigung des Vertrags erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Auftraggebers an Leistungen von KommUniLearn, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, richtet sich der Vergütungsanspruch von KommUniLearn nach der abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung.
- Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Die Einzelheiten hierzu werden separat in der Widerrufsbelehrung dargestellt, welche im Kundenportal und der Website abrufbar ist.
§11. Preisanpassung und Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen
- Die für ein Seminarpaket geltenden Preise richten sich jeweils nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in der aktuell veröffentlichten Preisliste auf der Website oder im Kundenportal eingestellten Preisen.
- Preisänderungen erfolgen nur auf Grundlage objektiver, nachvollziehbarer Kriterien (z.B. gestiegene Kosten externer Lizenzen und Dienstleistungen, gesetzliche Abgaben, allgemeine Kostenindizes etc.) und im angemessenen Verhältnis zum Leistungsumfang. KommUniLearn berücksichtigt dabei sowohl erhöhte als auch verringerte Kostenfaktoren.
- KommUniLearn informiert den Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) über Preisänderungen mindestens sechs Wochen vor dem jeweils nächsten Zeitpunkt, zu dem der Vertrag ohne Ausübung eines Sonderkündigungsrechts gekündigt werden müsste. Die Mitteilung enthält den bisherigen Preis, den neuen Preis sowie den Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens. Die Mitteilung über eine Preisänderung wird frühzeitig so versendet, dass der Auftraggeber die Entscheidung über sein Sonderkündigungsrecht innerhalb der gesetzten Frist tatsächlich treffen und ausüben kann.
- Erhöht KommUniLearn den Preis gegenüber dem zuletzt vereinbarten Preis, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu. Dieses kann bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisänderung in Textform ausgeübt werden und wird zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Preisänderung wirksam. Nimmt der Auftraggeber sein Sonderkündigungsrecht wahr, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Vertragslaufzeit.
- Übt der Auftraggeber sein Sonderkündigungsrecht nicht innerhalb dieser Frist aus, gilt die Änderung als vom Auftraggeber anerkannt und der Vertrag läuft zu den geänderten Preisen fort.
§12. Streitbeilegung
- Kommt es zwischen dem Auftraggeber und KommUniLearn zu einer Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, bemühen sich die Parteien in jedem Fall zunächst um eine einvernehmliche, gütliche Klärung.
- Soweit der Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist (also eine natürliche Person, die nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt), gelten die Informationspflichten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). KommUniLearn nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist dazu nicht verpflichtet. Soweit eine solche Teilnahme in Einzelfällen gewünscht wird, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich.
- Soweit der Auftraggeber keine Verbraucherstellung einnimmt (etwa öffentliche Einrichtung, Unternehmen oder sonstige juristische Person), gelten die vorstehenden Regelungen aus Abs. (1) und (2) entsprechend, ohne dass eine Teilnahme an einem Verfahren nach dem VSBG erforderlich ist. In diesen Fällen steht es den Parteien frei, einvernehmlich ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren zu vereinbaren. Unabhängig hiervon steht es den Parteien frei, den ordentlichen Rechtsweg zu nutzen.
§13. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
- Auf den Vertrag, dessen Durchführung und alle sich daraus ergebenden Ansprüche findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Internationales UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von KommUniLearn. Soweit im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, gilt der dort vereinbarte Erfüllungsort.
§14. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtswirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.